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KENNZEICHNUNG AUF GRAZERMADL.AT

Sponsored Posts/Werbung

…sind Beiträge, die bezahlte Werbung beinhalten. Diese Beiträge sind frei von mir erstellt und spiegeln meine eigene Meinung wider. Ich gehe nur Kooperationen ein, die mich selbst interessieren bzw. von denen ich überzeugt bin.

Produktplatzierung / PR-Samples/Werbung

Hierbei handelt es sich um Beiträge, die ein (oder mehrere) zur Verfügung gestellte(s) Produkt(e) beinhaltet (beinhalten). Das können unverbindlich zugesandte Presse-Samples sein, aber auch Produkte, die mir nach Absprache kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Beiträge dieser Art kennzeichne ich mit PR Samples. Ihr könnt davon ausgehen, dass ich diese Produkte immer ehrlich bewerte. Wäre ich nicht von diesen Produkten überzeugt, würde ich dies schreiben, oder sie euch gar nicht erst vorstellen.

Affiliate Links

Setze ich im Beitrag einen Affiliate Link, erhalte ich, sofern ihr über den Link etwas kauft, eine Provision. Für euch entstehen keine zusätzlichen Kosten. Alles wird wie eine herkömmliche Onlinebestellung abgewickelt. Für etwaige Probleme mit dem Hersteller der Produkte oder dem Onlineshop in dem ihr bestellt, trage ich keine Haftung.

Unbezahlte Werbung

Viele meiner Artikel beinhalten unbezahlte Werbung. Für diese Werbung habe ich weder eine Gegenleistung noch eine Bezahlung erhalten. Doch ist es so, als Blogger kommt es immer wieder vor, dass man Produkte, Menschen, Orte, Artikel etc. verlinkt. Und weil das Gesetz es so will, müssen auch diese Werbeinhalte gekennzeichnet werden.

Gewinnspiel–Teilnahmebedingungen

Es kann vorkommen dass ich auf meinem Blog Gewinnspiele veranstalte. Die Teilnahmebedingen werden dann im Normalfall im Beitrag angeführt. Hier die allgemeinen Bedingungen für Gewinnspiele auf  grazermadl.at:

§ 1 Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist
Nicole Grabenwarter

(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder einem anderen
Social Media Anbieter, auf dem dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben wird.

§ 2 Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere
Preise bereit gestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder
die Gewinner ausgeben.
(2) Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.

§ 3 Teilnahme
(1)  Der  Teilnehmer  nimmt  an  dem  Gewinnspiel  teil, indem er die Teilnahmebedingungen
erfüllt. Dies ist insbesondere die ordnungsgemäße Ausfüllung des Teilnahme-Formulars. Es
kann sich auch um weitere Bedingungen handeln, die der Veröffentlichung des Gewinnspiels
zu entnehmen sind (etwa Erfüllung bestimmter Aufgaben).
(2)  Die  Teilnahme  an  dem  Gewinnspiel  ist  kostenlos.  Für  die  Teilnahme  müssen  keine
kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.
(3) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können
nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-
Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.
(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt
und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf
anderem  Weg  als  dem  für  die  Teilnahme  angebotenen  (z.B.  andere  E-Mail-Adresse  des
Veranstalters)  ist  ausgeschlossen  und  wird  nicht  berücksichtigt.  Vorher  oder  hinterher
abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(5) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist erst ab Vollendung des
14. Lebensjahres und nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.